


Der "Höhepunkt",
die Auslandsreise nach Kanada.
Hier werden weitere neuigkeiten über das Ereignis bekanntgegeben!!!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Quelle: Auswertiges Amt)
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Dokumente, die Sie für die Ein- und Weiterreise benötigen, mit sich führen.
Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass. Mit diesem kann man bis zu sechs Monate visafrei zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken einreisen.
Nach kanadischen Vorschriften muss der Pass bis zum Ende der Rückreise in das Heimatland gültig sein. Da einige Fluglinien die Vorlage eines sechs Monate gültigen Reisepasses verlangen, ziehen die kanadischen Immigrationsbehörden eine Gültigkeit des Passes von mindestens sechs Monaten ab der vorgesehen Abreise aus Kanada vor.
Der deutsche Kinderausweis und Kinderreisepass werden als gültige Reisedokumente anerkannt. Ein Foto ist erforderlich. Ein Eintrag des Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls für die Ein- und Ausreise ausreichend, wenn der Reisepass vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurde.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Bei Reisen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil bzw. einem Vormund oder einer dritten Person nach Kanada reisen, muss eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds mitgeführt werden. Genauere Informationen sowie einen Vordruck für diese Einverständniserklärung finden Sie auf der Internetseite der kanadischen Botschaft in Deutschland: http://www.dfait-maeci.gc.ca/canada-europa/germany/visa-minors-de.asp
Weitere Voraussetzungen für die Einreise
Bei Ihrer Einreise nach Kanada wird Ihnen zunächst ein Beamter der Einwanderungsbehörde einige Fragen stellen.So müssen Sie zum Beispiel über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten Ihres Aufenthaltes für sich selbst sowie ggf. auch für unterhaltsberechtigte Angehörige zu decken.
Auch müssen Sie vor Ihrer Einreise sicherstellen, dass Ihre Rückkehr in das Heimatland gesichert ist. Dazu gehört zum Beispiel ein Rückflugticket.
Haben Sie die Fragen des Beamten der Einwanderungsbehörde beantwortet, bekommen Sie einen Stempel in Ihren Reisepass, der das Datum anzeigt, zu dem Sie wieder ausreisen müssen.
Personen, die durch Ihre Einreise die Gesundheit der kanadischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen gefährden könnten, sind grundsätzlich für die Einreise nach Kanada nicht zugelassen. Ebenso wird im Regelfall Personen, die Straftaten begangen und/oder eine kriminelle Vergangenheit haben die Einreise nicht gestattet. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise an die Visa-Abteilung der zuständigen kanadischen Vertretung.
Näheres zu den Einreisebestimmungen für Erwachsene und Kinder finden Sie im Internet unter: www.cic.gc.ca/english/visit/index.asp
Das Auswärtige Amt übernimmt
für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten
Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche
Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.